Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der VOLA GmbH an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn VOLA ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bestellungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Künftige Geschäfte unterliegen ebenfalls diesen AGB, ohne dass nochmals darauf hingewiesen wird.
Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von VOLA (in Textform) zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Textform. Technische und kaufmännische Klärung durch den Käufer wird vorausgesetzt.
Teillieferungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.
Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Bei Lieferungen, die vertragsgemäß oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist VOLA berechtigt, Preise in dem Umfang anzupassen, in dem sich Material- oder Lohnkosten erhöht haben.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Es gelten die Verzugsregeln des § 286 BGB. Der Käufer zahlt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei verspäteter Zahlung (§§ 286 Abs. 3, 288 BGB). Skonto wird nicht gewährt.
VOLA ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung DAP (Incoterms® in der jeweils geltenden Fassung). Mit Bereitstellung der Ware am benannten Ort geht die Gefahr auf den Käufer über. VOLA kann den voraussichtlichen Liefertermin in der Auftragsbestätigung mitteilen; eine Lieferung bis zu 5 Arbeitstage nach dem genannten Termin gilt als rechtzeitig. Teillieferungen sind zulässig.
Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse (z. B. Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Zulieferungen) verlängern Lieferfristen um die Dauer der Störung; beide Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich zu informieren.
Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gewählten Incoterms. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung abzunehmen. Bei Annahmeverzug ist VOLA berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und angemessene Lagerkosten zu berechnen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von VOLA. Der Käufer ist zum Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt; er tritt bereits jetzt alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an VOLA ab. VOLA nimmt diese Abtretung an. Der Käufer bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter sind VOLA unverzüglich mitzuteilen.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel VOLA innerhalb von 10 Tagen nach Eingang schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
Bei berechtigten Mängeln leistet VOLA nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Preis mindern oder – bei nicht unerheblichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten.
Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate ab Ablieferung; bei Baustoffen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, 5 Jahre.
VOLA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet VOLA unbegrenzt. Für sonstige Schäden haftet VOLA bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – dann jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und sonstige indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zusätzliche vertragliche Haftungsobergrenzen: EUR 100.000 je Schadensfall; bei Serienschäden aus derselben Ursache insgesamt EUR 3.300.000. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
Unsere Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Umtausch bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Für den Umtausch wird nur Ware in einwandfreiem Zustand in Originalverpackung akzeptiert. Bereits verbaute und/oder beschädigte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen und Ware in Messing Natur, mit Pulverlackierung oder PVD-Beschichtung ist in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen.
Die Rücksendung von Umtauschware hat grundsätzlich frachtfrei an VOLA A/S, Lunavej 2, DK-8700 Horsens, zu erfolgen.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.